Pressemitteilungen

EU-Datenschutz-Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018

Radeberg, 24.05.2018

Informationen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO für Vertragspartner der Firma P‑TD

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Firma P-TD, Prießnitzblick 1, 01454 Radeberg bietet in Zusammenarbeit mit bei dem Girocard-System der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zugelassenen Netzbetrieben sowie über andere Kredit- und Debitkarten-Systeme (Zahlungsdienstleister) die Abwicklung von Zahlungstransaktionen an.
P-TD stellt in diesem Kontext für Sie als Vertragspartner die technische Kommunikation zwischen dem POS-Terminal und den Autorisierungssystemen der Kartenemittenten bereit.

Das diesem Schreiben beiliegende Kurzpapier Nr. 13 der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) beschreibt unter Anhang B die Dienstleistungen, welche keine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO darstellen. Demnach ist der Geldtransfer durch Zahlungsdienstleister nicht als Auftragsverarbeitung zu qualifizieren.

Gern geben wir Ihnen bei Bedarf den verantwortlichen Zahlungsdienstleister bekannt.